Umzug geplant?
Stromvertrag bitte rechtzeitig melden
Wer umzieht, sollte den Stromvertrag frühzeitig an- oder abmelden. Rückwirkende Änderungen sind nicht mehr möglich.
Das bedeutet:
Eine An- oder Abmeldung kann nicht nachträglich auf ein bereits vergangenes Datum geändert werden. Bitte informieren Sie uns deshalb vor dem Einzug oder Auszug.
So vermeiden Sie unnötige Kosten, Rückfragen oder Verzögerungen bei der Zuordnung des Stromvertrags.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
Fristen beim Umzug
Anmeldung neuer Stromvertrag
- unterschriebener Stromlieferauftrag erforderlich
- Auftrag spätestens 2 Werktage vor Lieferbeginn einreichen
- idealerweise spätestens 1 Stunde vor Büroschluss
- rückwirkende Anmeldungen nicht möglich
Abmeldung bisheriger Stromvertrag
- Auszug möglichst mehrere Tage vorher mitteilen
- technische Abmeldung durch uns muss spätestens 24 Stunden vor Auszug durchgeführt werden
- rückwirkende Abmeldungen nicht möglich
Zählerstände
- Zählerstände der alten und neuen Verbrauchsstelle mitteilen
- spätestens 14 Tage nach dem Umzug
Übrigens
Die Stromversorgung der Verbrauchsstelle bleibt grundsätzlich bestehen. Durch die An- oder Abmeldung wird der Strom in der Regel nicht unterbrochen.

Warum ist eine rechtzeitige Meldung wichtig?
Seit Juni 2025 gelten bundesweit neue technische Vorgaben für den Strommarkt. Dadurch müssen Anmeldungen, Abmeldungen und Lieferantenwechsel deutlich schneller verarbeitet werden als früher.
Rückwirkende Änderungen sind deshalb nicht mehr möglich.
Für Kundinnen und Kunden bedeutet das vor allem: Umzüge müssen frühzeitig gemeldet werden.
Wichtig: Vertragslaufzeiten bleiben bestehen
Die neue Regelung betrifft die technische Bearbeitung von An- und Abmeldungen. Die vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres Stromvertrags bleiben weiterhin gültig. Das betrifft insbesondere Lieferantenwechsel innerhalb derselben Wohnung oder desselben Hauses.
Ein Beispiel: Wenn Sie in Ihrer aktuellen Wohnung den Stromanbieter wechseln möchten, gelten weiterhin die vertraglichen Kündigungsfristen Ihres bisherigen Vertrags.
Was gilt beim Einzug?
Wenn Sie in eine neue Wohnung oder ein Haus einziehen, benötigen wir für die Belieferung einen unterschriebenen Stromlieferauftrag.
Bitte senden Sie uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftrag möglichst frühzeitig zu.
Damit die Anmeldung rechtzeitig bearbeitet werden kann, sollte uns der Auftrag spätestens zwei Werk-tage vor dem gewünschten Lieferbeginn innerhalb der Bürozeiten vorliegen.
Die Zählernummer finden Sie direkt auf dem Stromzähler oder häufig auch in Unterlagen des Vermieters oder Vormieters.
Unser Tipp:
Die Zählernummer kann häufig bereits vor der Schlüsselübergabe beim Vermieter, Verkäufer oder Vormieter erfragt werden. Dadurch kann die Anmeldung oft schon frühzeitig vorbereitet werden.Erfolgt die Anmeldung zu spät, kann die Belieferung nicht rückwirkend auf den Einzugstag eingerichtet werden. Dadurch kann es unter anderem zu:
- Rückfragen bei der Zuordnung,
- Verzögerungen bei der Bearbeitung
- oder einer vorübergehenden Belieferung durch den zuständigen Grundversorger kommen.
Was gilt beim Auszug?
Bitte teilen Sie uns Ihren Auszug möglichst mehrere Tage im Voraus mit, damit die technische Abmeldung rechtzeitig erfolgen kann.
Bei einem Auszug am Wochenende sollte uns die Mitteilung möglichst bis Donnerstag innerhalb der Bürozeiten vorliegen.
Erfolgt die Mitteilung zu spät, kann der Vertrag nicht rückwirkend beendet werden. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen weiterhin Stromverbrauch an der alten Adresse zugeordnet wird, obwohl Sie bereits ausgezogen sind.
Bitte notieren Sie deshalb den Zählerstand direkt bei der Wohnungsübergabe.
Zählerstände mitteilen
Die Zählerstände der alten und neuen Verbrauchsstelle müssen spätestens 14 Tage nach dem Umzug mitgeteilt werden.
Bitte notieren Sie die Zählerstände möglichst direkt bei der Schlüsselübergabe oder beim Einzug.
Hinweis:
Wenn an der Verbrauchsstelle bereits eine intelligente Messeinrichtung installiert ist, kann der automatisch an den Netzbetreiber übermittelte Zählerstand für die Anmeldung verwendet werden. Diese Werte sind für alle Energieversorger verbindlich.Wie kann eine Abmeldung erfolgen?
Eine Abmeldung kann formlos telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Bitte teilen Sie uns dabei möglichst folgende Angaben mit:
- Kundennummer (zur eindeutigen Zuordnung)
- bisherige Verbrauchsstelle
- Auszugsdatum
- Zählerstand zum Auszug (kann nach der Schlüsselübergabe innerhalb von 14 Tagen nachgereicht werden)
Wichtig:
Wie zuvor bereits erläutert, sollte uns die Abmeldung möglichst mehrere Tage vor dem Auszug vorliegen, damit die technische Abmeldung rechtzeitig durchgeführt werden kann.Welche Angaben werden für eine Anmeldung benötigt?
Für die Anmeldung benötigen wir einen unterschriebenen Stromliefervertrag.
Im Auftrag werden folgende Angaben benötigt:
- Name und Anschrift
- neue Verbrauchsstelle
- Einzugsdatum
- Zählernummer
- Zählerstand (kann nach der Schlüsselübergabe innerhalb von 14 Tagen nachgereicht werden)
- Kontaktdaten für Rückfragen
- möglichst auch die MaLo-ID
Wichtig:
Wie zuvor bereits erläutert, sollte uns der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Auftrag spätestens zwei Werktage vor dem gewünschten Lieferbeginn innerhalb der Bürozeiten vorliegen.Was ist die MaLo-ID?
Die MaLo-ID („Marktlokations-Identifikationsnummer“) ist eine eindeutige Nummer einer Verbrauchsstelle bzw. eines Stromzählers. Jeder Stromzähler besitzt eine eigene MaLo-ID. Sie hilft dabei, die richtige Verbrauchsstelle eindeutig zuzuordnen – besonders in Mehrfamilienhäusern.
Die MaLo-ID wird vom zuständigen Netzbetreiber vergeben.
Sie finden die Nummer häufig:
- auf der letzten Stromrechnung des betreffenden Zählers
- oder erhalten diese über den Vermieter, Vormieter, Verkäufer oder den Netzbetreiber
Für die Anmeldung ist möglichst die MaLo-ID des neu zu versorgenden Stromzählers hilfreich.
Falls Ihnen die Nummer nicht vorliegt, ist das kein Problem. Wir unterstützen Sie gerne bei der Zuordnung der richtigen Verbrauchsstelle und stimmen die Daten bei Bedarf mit dem zuständigen Netzbetreiber ab
Was passiert bei verspäteter Meldung?
Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht mehr möglich. Das kann dazu führen, dass:
- der Stromvertrag nicht rechtzeitig starten kann,
- Verbrauch an der alten Adresse weiterhin Ihnen zugeordnet wird
- oder vorübergehend die Grundversorgung greift.
Unser Tipp
Sobald der Termin für Einzug, Auszug oder Schlüsselübergabe feststeht, sollte der Stromvertrag möglichst frühzeitig an- oder abgemeldet werden.
Je früher uns die Informationen vorliegen, desto reibungsloser kann die Bearbeitung erfolgen.
