Umzug geplant?
Stromvertrag bitte rechtzeitig melden
Wer umzieht, sollte den Stromvertrag frühzeitig an- oder abmelden. Rückwirkende Änderungen sind nicht mehr möglich.
Das bedeutet:
Eine An- oder Abmeldung kann nicht nachträglich auf ein bereits vergangenes Datum geändert werden. Bitte informieren Sie uns deshalb vor dem Einzug oder Auszug.
So vermeiden Sie unnötige Kosten, Rückfragen oder Verzögerungen bei der Zuordnung des Stromvertrags.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
Fristen beim Umzug
Anmeldung neuer Stromvertrag
- unterschriebenen Stromlieferauftrag einreichen
- spätestens 2 Werktage vor Lieferbeginn
- möglichst spätestens 1 Stunde vor Büroschluss
- rückwirkende Anmeldungen sind nicht möglich
Abmeldung bisheriger Stromvertrag
- Auszug möglichst mehrere Tage vorher mitteilen
- wir müssen die Abmeldung spätestens 24 Stunden vor dem Auszug technisch verarbeitet haben
- melden Sie sich deshalb bitte frühzeitig bei uns
- rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich
Zählerstände
- Zählerstände der alten und neuen Verbrauchsstelle mitteilen
- spätestens 14 Tage nach dem Umzug
Übrigens
Die Stromversorgung der Verbrauchsstelle bleibt grundsätzlich bestehen. Durch die An- oder Abmeldung wird der Strom in der Regel nicht unterbrochen.

Warum ist eine rechtzeitige Meldung wichtig?
Für An- und Abmeldungen im Strommarkt gelten feste technische Fristen. Rückwirkende Änderungen sind deshalb nicht möglich.
Für Sie bedeutet das vor allem: Bitte melden Sie einen Umzug frühzeitig bei uns.
Wichtig: Vertragslaufzeiten bleiben bestehen
Die technischen Fristen für An- und Abmeldungen ändern nichts an den vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres Stromvertrags.
Das gilt zum Beispiel, wenn Sie in Ihrer bisherigen Wohnung lediglich den Stromanbieter wechseln möchten. Dann gelten weiterhin die Kündigungsfristen Ihres bestehenden Vertrags.
Was gilt beim Einzug?
Wenn Sie in eine neue Wohnung oder ein Haus einziehen, benötigen wir für die Belieferung einen unterschriebenen Stromlieferauftrag.
Bitte senden Sie uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftrag möglichst frühzeitig zu. Damit wir die Anmeldung rechtzeitig bearbeiten können, benötigen wir ihn spätestens zwei Werktage vor dem gewünschten Lieferbeginn. Bitte reichen Sie ihn innerhalb unserer Bürozeiten ein.
Die Zählernummer finden Sie direkt auf dem Stromzähler oder häufig auch in den Unterlagen des Vermieters oder Vormieters.
Unser Tipp:
Fragen Sie die Zählernummer möglichst schon vor der Schlüsselübergabe beim Vermieter, Verkäufer oder Vormieter ab. So kann die Anmeldung frühzeitig vorbereitet werden.Erfolgt die Anmeldung zu spät, kann die Belieferung nicht rückwirkend auf den Einzugstag eingerichtet werden. Dadurch kann es zu Rückfragen, Verzögerungen bei der Bearbeitung oder vorübergehend zu einer Belieferung durch den zuständigen Grundversorger kommen.
Was gilt beim Auszug?
Bitte teilen Sie uns Ihren Auszug möglichst mehrere Tage im Voraus mit, damit wir die technische Abmeldung rechtzeitig durchführen können.
Bei einem Auszug am Wochenende sollte uns Ihre Mitteilung möglichst bis Donnerstag innerhalb der Bürozeiten vorliegen.
Erfolgt Ihre Mitteilung zu spät, kann die Abmeldung nicht rückwirkend auf den Auszugstag erfolgen. Dann kann es passieren, dass Ihnen weiterhin Stromverbrauch an der alten Adresse zugeordnet wird, obwohl Sie bereits ausgezogen sind.
Bitte notieren Sie deshalb den Zählerstand direkt bei der Wohnungsübergabe.
Zählerstände mitteilen
Teilen Sie uns die Zählerstände der alten und neuen Verbrauchsstelle bitte spätestens 14 Tage nach der Schlüsselübergabe mit.
Am besten notieren Sie die Zählerstände direkt bei der Schlüsselübergabe bzw. beim Einzug.
Hinweis:
Ist an der Verbrauchsstelle bereits ein intelligentes Messsystem installiert, können die automatisch übermittelten Messwerte für die Abrechnung verwendet werden. Diese Werte sind für alle Energieversorger verbindlich.Wie kann eine Abmeldung erfolgen?
Eine Abmeldung ist formlos telefonisch, schriftlich oder per E-Mail möglich.
Bitte teilen Sie uns dabei möglichst folgende Angaben mit:
- Kundennummer
- bisherige Verbrauchsstelle
- Auszugsdatum
- Zählerstand zum Auszug
Den Zählerstand können Sie nach der Schlüsselübergabe innerhalb von 14 Tagen nachreichen.
Wichtig:
Bitte melden Sie Ihren Auszug möglichst mehrere Tage vorher, damit wir die technische Abmeldung rechtzeitig durchführen können.Welche Angaben werden für eine Anmeldung benötigt?
Für die Anmeldung benötigen wir einen unterschriebenen Stromlieferauftrag.
Darin werden folgende Angaben benötigt:
- Name und Anschrift
- neue Verbrauchsstelle
- Einzugsdatum
- Zählernummer
- Zählerstand
- Kontaktdaten für Rückfragen
- möglichst auch die MaLo-ID der Verbrauchsstelle
Den Zählerstand können Sie nach der Schlüsselübergabe innerhalb von 14 Tagen nachreichen.
Wichtig:
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Auftrag sollte uns spätestens zwei Werktage vor dem gewünschten Lieferbeginn innerhalb der Bürozeiten vorliegen.Was ist die MaLo-ID?
Die MaLo-ID („Marktlokations-Identifikationsnummer“) ist die eindeutige Kennnummer Ihrer Verbrauchsstelle. Sie hilft dabei, die richtige Verbrauchsstelle eindeutig zuzuordnen – besonders in Mehrfamilienhäusern.
Die MaLo-ID wird vom zuständigen Netzbetreiber vergeben.
Sie finden die Nummer häufig auf Ihrer letzten Stromrechnung. Alternativ können Sie sie beim Vermieter, Vormieter, Verkäufer oder Netzbetreiber erfragen.
Für die Anmeldung ist die MaLo-ID der neuen Verbrauchsstelle sehr hilfreich. Falls Ihnen die Nummer nicht vorliegt, ist das kein Problem. Wir unterstützen Sie gerne bei der Zuordnung und stimmen die Daten bei Bedarf mit dem zuständigen Netzbetreiber ab.
Was passiert bei verspäteter Meldung?
Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist nicht mehr möglich. Das kann dazu führen, dass
- Ihr Stromvertrag nicht rechtzeitig starten kann,
- Verbrauch an der alten Adresse weiterhin Ihnen zugeordnet wird oder
- vorübergehend die Grundversorgung greift.
Unser Tipp
Sobald der Termin für Einzug, Auszug oder Schlüsselübergabe feststeht, melden Sie den Stromvertrag möglichst frühzeitig an oder ab.
Je früher uns die erforderlichen Informationen vorliegen, desto reibungsloser können wir die Bearbeitung durchführen.
