Häufig gestellte Fragen zum NiersStrom
Ich möchte zur NiersEnergie GmbH wechseln. Was muss ich tun?
Gerne unterstützen wir Sie beim Anbieterwechsel. Bringen Sie einfach Ihre letzte Jahresrechnung mit. Wir schauen gemeinsam mit Ihnen, welcher Tarif zu Ihrer Stromversorgung passt, füllen auf Wunsch den Stromlieferauftrag mit Ihnen aus und kümmern uns um die weiteren Schritte.
Alternativ können Sie den passenden Stromlieferauftrag für Haushalts- und Gewerbestrom bzw. den Stromlieferauftrag für Wärmepumpen- oder Wärmespeicherstrom direkt herunterladen, ausfüllen und an uns senden.
Wenn der Wechsel mit einem Ein- oder Auszug zusammenhängt, beachten Sie bitte die geltenden Fristen. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Umzug geplant?.
Brauche ich für eine Beratung einen Termin?
Nein. Während unserer Öffnungszeiten können Sie einfach bei uns vorbeikommen. Einen Termin benötigen Sie nicht.
In meiner Wohnung oder meinem Haus ist eine Elektroheizung verbaut. Was muss ich bei der Stromanmeldung beachten?
Gehören zu Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus mehrere Stromzähler, wird für jeden Zähler ein eigener Vertrag benötigt.
Liegen noch keine Verbrauchswerte vor, können wir für die erste Abschlagsberechnung mit Erfahrungswerten arbeiten. Nach der ersten Jahresrechnung wird der Abschlag anhand Ihres tatsäch-lichen Verbrauchs angepasst.
Ich ziehe um und möchte an der neuen Adresse von der NiersEnergie versorgt werden. Was muss ich beachten?
Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns. Rückwirkende Anmeldungen sind nicht möglich.
Alle Fristen und Informationen zu Einzug, Auszug, Zählerstand und MaLo-ID finden Sie auf unserer Seite Umzug geplant?
Wer liest den Zählerstand zum Wechseldatum ab?
Mit der Bestätigung, dass wir Sie künftig versorgen dürfen, erhalten Sie von uns auch einen Vordruck, auf dem Sie bitte selbst den Zählerstand am Wechseldatum notieren. Diesen Vordruck senden Sie uns bitte zeitnah.
Kann es am Tag des Wechsels zum NiersStrom zu einer Unterbrechung der Stromversorgung kommen?
Nein, es wird zu keinerlei Unterbrechung der Stromversorgung kommen. Sie werden den Wechsel in Ihrem Haushalt nicht bemerken.
Kann ich meinen Abschlag ändern?
Ja. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir können Ihren Abschlag an Ihren aktuellen Verbrauch anpassen.
Bitte beachten Sie: Ist der Abschlag zu niedrig angesetzt, kann bei der Jahresrechnung eine Nachzahlung entstehen.
Die Personenzahl in meinem Haushalt hat sich geändert. Muss ich das mitteilen?
Eine Änderung der Personenzahl kann sich auf Ihren Stromverbrauch auswirken. Wenn Sie möchten, prüfen wir gerne, ob Ihr Abschlag noch zu Ihrem voraussichtlichen Verbrauch passt.
Meine Bankverbindung hat sich geändert. Wie kann ich das mitteilen?
Sie können uns Ihre neue Bankverbindung formlos per E-Mail oder schriftlich mitteilen. Alternativ können Sie unser SEPA-Lastschriftmandat nutzen.
Ich habe eine Ableseaufforderung von Westnetz erhalten oder ein Ableser im Auftrag des Netzbetreibers möchte meinen Zähler ablesen. Ist das richtig?
Ja. Westnetz ist in Kevelaer für den Betrieb des Stromnetzes und die technischen Aufgaben zuständig. Dazu gehört auch die Erfassung von Zählerständen. Deshalb kann es vorkommen, dass Sie direkt von Westnetz eine Ableseaufforderung erhalten oder ein beauftragter Ableser zu Ihnen kommt.
Muss ich den Zählerstand für die Jahresrechnung selbst ablesen?
Ja. Zum Jahresende erhalten Sie von uns eine Ablesekarte. Bitte lesen Sie den Zählerstand zum Jahreswechsel ab und senden Sie uns die ausgefüllte Karte zurück.
Was passiert, wenn ich keinen Zählerstand zum Jahresende mitteile?
Wenn uns kein Zählerstand vorliegt, schätzen wir den Stand zum Jahreswechsel anhand Ihres bisherigen Verbrauchs.
Der Zählerstand zum Jahresende wurde zu hoch oder zu niedrig geschätzt. Was nun?
Bitte schicken Sie uns nach Erhalt der Jahresrechnung eine kurze E-Mail oder ein kurzes Schreiben mit Ihrer Kundennummer und dem richtigen Zählerstand. Wir prüfen den Wert und korrigieren die Jahresrechnung entsprechend.
Wann bekomme ich meine Jahresrechnung?
Ihre Jahresrechnung erhalten Sie in der Regel Ende Januar des Folgejahres.
Da die Jahresrechnung im Januar erstellt wird, ist in diesem Monat kein Abschlag zu zahlen.
Ich brauche eine Kopie der Jahresrechnung. Was muss ich tun?
Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine kurze E-Mail. Wir senden Ihnen gerne eine Kopie Ihrer Jahresrechnung zu.
