Aktuell erhalten Haushalte in Teilen von Kevelaer Schreiben, in denen der Einbau eines Smart Meters angeboten wird. Die Stadtwerke Kevelaer weisen darauf hin, dass es sich dabei um das Angebot eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers handelt. Ein solches Schreiben ist nicht mit einer Ankündigung des grundzuständigen Messstellenbetreibers im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts gleichzusetzen.
Was ist ein Smart Meter?
Ein Smart Meter wird offiziell als intelligentes Messsystem bezeichnet. Es besteht aus einem digitalen Stromzähler, der sogenannten modernen Messeinrichtung, und einem Smart-Meter-Gateway. Dieses ermöglicht eine sichere digitale Übertragung von Messdaten. Gleichzeitig können Verbraucher ihren Stromverbrauch detaillierter nachvollziehen.
Der Einbau intelligenter Messsysteme wird in Deutschland schrittweise umgesetzt. Das Messstellenbetriebsgesetz regelt unter anderem, in welchen Fällen Messstellen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden.
Grundzuständiger und wettbewerblicher Messstellenbetreiber – wo liegt der Unterschied?
Für den gesetzlich vorgesehenen Smart-Meter-Rollout ist in Kevelaer die Westnetz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber verantwortlich. Ist im Rahmen dieses Rollouts der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen, werden die betroffenen Verbraucher von Westnetz vorab darüber informiert.
Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb gelten gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen. Wie hoch das jährliche Entgelt für ein intelligentes Messsystem maximal sein darf, hängt vom jeweiligen Einbaufall ab, beispielsweise vom Jahresstromverbrauch oder von der Leistung einer Erzeugungsanlage.
Daneben besteht die Möglichkeit, einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu beauftragen. Dabei handelt es sich um einen alternativen Anbieter, der den Messstellenbetrieb auf Grundlage eines eigenen Vertrages übernimmt. Die Konditionen und Entgelte ergeben sich aus diesem Vertrag.
Ein entsprechendes Angebot bedeutet daher nicht, dass aufgrund dieses Schreibens ein Zählerwechsel vorgenommen werden muss oder kurzfristiger Handlungsbedarf besteht.
Angebote und Kleingedrucktes sorgfältig prüfen
Die Stadtwerke Kevelaer empfehlen, Angebote zum Einbau und Betrieb eines Smart Meters in Ruhe und vollständig zu prüfen. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei auch dem Kleingedruckten gelten.
Begriffe wie „kostenlose Installation“ beziehen sich nicht zwangsläufig auf sämtliche mit dem Messstellenbetrieb verbundenen Leistungen. Vor einem Vertragsabschluss sollten daher insbesondere mögliche laufende Entgelte, Vertragslaufzeiten und weitere Vertragsbedingungen geprüft werden. Auch eine in einem Angebot genannte Frist sollte nicht davon abhalten, die Konditionen zunächst sorgfältig zu lesen.
Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, muss allein aufgrund dieses Angebots nicht tätig werden. Ist an einer Messstelle ein Einbau im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts vorgesehen, informiert Westnetz die Betroffenen rechtzeitig.

