Satzungen
Betriebssatzungen
In den Betriebssatzungen wurden die Aufgaben der Stadtwerke Kevelaer festgelegt.
Es handelt sich hierbei um die Betriebssatzung für die Stadtwerke Kevelaer für die Wasserversorgung und den Öffentlichen Personennahverkehr.
Des weiteren wurde für die Technischen Betriebe Kevelaer eine Satzung erlassen.
Wasserversorgungssatzung
Die Stadtwerke betreiben die Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung zur Versorgung der Grundstücke ihres Gebietes mit Trink- und Gebrauchswasser. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Stadt.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung
Die Satzung regelt die Anschlussbeiträge und die Benutzungsgebühren für den Bereich der Wasserversorgung.
Abwasserbeseitigungssatzung
Die Abwasserbeseitigungspflicht der Wallfahrtsstadt Kevelaer umfasst u.a. das Sammeln, Fortleiten, Transportieren, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser im Stadtgebiet.
Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer betreibt in ihrem Gebiet die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen als öffentliche Einrichtung. Grundstücksentwässerungsanlagen im Sinne dieser Satzung sind
- abflusslose Gruben
- Kleinkläranlagen
für häusliche Abwässer.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung
Die Satzung regelt die Anschlussbeiträge und die Benutzungsgebühren für den Bereich der Abwasserentsorgung.