Ab dem 6. Juni wird der Wechsel des Stromanbieters werktags innerhalb von 24 Stunden möglich – das sieht eine neue gesetzliche Regelung vor. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen dies zulassen. Wer noch vertraglich gebunden ist, muss also zunächst wie bisher die reguläre Kündigungsfrist einhalten. „Die gesetzliche Vorgabe schafft neue Anforderungen – und damit leider auch mehr organisatorischen Druck für unsere Kundinnen und Kunden“, erklärt Hendrik Kruß, Leiter der Abteilung Service und Verkehr bei den Stadtwerken Kevelaer und Ansprechpartner für die NiersEnergie GmbH. „Gerade bei Umzügen wird eine frühzeitige Planung künftig noch wichtiger.“
Fristen beachten – doppelt zahlen vermeiden
Um die neuen gesetzlichen Vorgaben fristgerecht umzusetzen, passt die NiersEnergie derzeit ihre internen Systeme an. Aus diesem Grund können rückwirkende An- und Abmeldungen nur noch bis einschließlich 23. Mai bearbeitet werden. Ab dem 24. Mai ist eine Vorlauffrist von mindestens zehn Werktagen erforderlich. „Wer den Stromvertrag nicht rechtzeitig kündigt oder ummeldet, läuft Gefahr, für eine bereits verlassene Wohnung weiterhin Stromkosten zu zahlen – im schlimmsten Fall sogar für den Verbrauch des Nachmieters“, merkt Kruß an. Für die Anmeldung benötigen Kunden künftig neben der Zählernummer auch die sogenannte MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer). Diese elfstellige Nummer ist auf der Stromrechnung zu finden und ordnet jede Verbrauchsstelle eindeutig zu. Die NiersEnergie steht auch weiterhin beratend zur Seite – telefonisch, online oder persönlich im Wasserturm an der Kroatenstraße. „Wir helfen gerne weiter, damit der Wechsel schnell und reibungslos gelingt“, betont Kruß. Weitere Informationen gibt es auf der Website der NiersEnergie unter https://www.stadtwerke-kevelaer.de/strom/neuregelung-zur-an-ab-und-ummeldung-ihres-stromvertrags/