Trinkwassergebühren
Die Wassergebühren setzen sich aus einer Grundgebühr und der tatsächlich verbrauchten Wassermenge zusammen. Sie sind durch den Eigentümer oder den Erbbauberechtigten zu entrichten.
Grundgebühr
Die Grundgebühr orientiert sich an der Größe des Wasserzählers.
Die in der Wallfahrtstadt Kevelaer standardmäßig eingebaute Zählergröße ist Q3 4,0 (Qn 2,5)
Zählergröße | monatlich | jährlich |
---|---|---|
Q3 4,0 (Qn 2,5) | 7,50 € | 90,00 € |
Q3 10 (Qn 6) | 11,00 € | 132,00 € |
Q3 16 (Qn 10) | 16,00 € | 192,00 € |
Q3 25 (Qn 15) | 32,00 € | 384,00 € |
Q3 40 (Qn 25) | 39,50 € | 474,00 € |
Q3 63 (Qn 40) | 47,00 € | 564,00 € |
Q3 100 (Qn 60) | 63,00 € | 756,00 € |
Verbrauchsgebühr
Mengenpreis pro m³ (1 m³ = 1000 Liter)
Verbrauchsmenge in m³ | Preis je Kubikmeter (m³) |
1 - 2500 | 1,25 € |
2501 - 5000 | 1,20 € |
ab 5001 | 1,17 € |
Die Verbrauchsgebühren enthalten die Konzessionsabgabe.
Die Gebühren der Wasserversorgung unterliegen einer Umsatzsteuer von zurzeit 7 %.
Hauptfälligkeitstermine
Die Zahlungen sind zu folgenden Jahresterminen fällig:
- 15.02.
- 15.05.
- 15.08.
- 15.11.
Änderungen für die Gebührenabrechnung
Bitte teilen Sie uns sämtliche Änderungen, die Einfluss auf die Gebührenabrechnung haben, zeitnah mit.
Laufende Änderungen
Bei den laufenden Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um
- Bankverbindungen
- Anschriften
- Berechnungsgrundlagen (z.B. Anzahl der Personen, Einbau eines Gartenzählers zur Verringerung der Schmutzwassergebühr)
Bitte teilen Sie uns sämtliche Änderungen, die Einfluss auf die Gebührenabrechnung haben, zeitnah mit.
Veräußerungen von Grundstücken/Häusern
Sollten Sie ein Haus oder Grundstück veräußern, so benötigen wir für die Endabrechnung folgende Angaben:
- Kundennummer und Verbrauchsstelle
- Wasserzählerstand bei Übergabe
- Neuer Eigentümer mit vollständiger Anschrift
- Anschrift und Bankverbindung für die Endabrechnung
Eine Endabrechnung kann nur dann erfolgen, wenn uns die vorgenannten Angaben vollständig mitgeteilt werden.